Die Pflegeversicherung übernimmt ja nach Pflegegrad bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für die pflegerische Grundversorgung und den Fahrdienst. Was darüber hinaus anfällt (zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung) müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Die Kosten für die Tagespflege im Monat richten sich also nach der Anzahl der Pflegetage und nach dem Pflegegrad.
- Tagesgäste mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag für die Tages- oder Nachtpflege einsetzen.
- Wer Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5 erhält, der rechnet die pflegerische Versorgung direkt über die Pflegekasse ab.
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die Ihnen bei den einzelnen Pflegegraden für die teilstationäre Pflege zusteht (Stand: Januar 2024).
Bei der Berechnung der Kosten sind wir Ihnen gerne behilflich und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.